Stufenweiser Umtausch alter Führerscheine


    


  • Nutzen Sie unser Online-Verfahren für den Umtausch Ihres Papierführerscheines in einen EU-Kartenführerschein.
       
  • Sie müssen nicht bei der Führerscheinstelle vorsprechen, und der Umtausch erfolgt bequem auf dem Postweg.

  • Bitte beachten Sie:
    Sollten die Voraussetzungen für eine Online-Antragstellung nicht vorliegen,
    ist zwingend eine persönliche Vorsprache notwendig.

    
Zur Online-Antragstellung klicken Sie bitte auf diesen Link:


Welche Jahrgänge müssen wann umtauschen:
(siehe auch Merkblatt und Tabelle unten)


  • Wer noch einen rosa oder grauen Führerschein besitzt und zwischen 1953 und 1958 geboren ist, hätte diesen bis spätestens 19.01.2022 in den neuen Kartenführerschein umtauschen lassen sollen.
     
  • Falls dies noch nicht geschehen ist, sollte es bald nachgeholt werden, da nur bis zum 19.07.2022 bei einer Polizeikontrolle kein Verwarngeld verlangt wird.

  • Die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964, die einen rosa oder grauen Führerschein besitzen, hätten bis spätestens 19.01.2023 umtauschen müssen.

  • Falls dies noch nicht erledigt wurde, bitte schnellstmöglich nachholen, da es auch hier bei einer Polizeikontrolle ein Verwarngeld verlangt werden könnte.

  • Wer zwischen 1965 und 1970 geboren ist und den rosa oder grauen Führerschein besitzt, muss den Führerschein bis zum 19.01.2024 umtauschen.

  
Merkblatt
(PDF-Format)


Welche Unterlagen sind für den Umtausch erforderlich:


Das Landratsamt bittet die Landkreisbürger*innen dieser Geburtsjahrgänge in der nächsten Zeit den Umtausch zu beantragen, da der Führerschein in der Bundesdruckerei bestellt werden muss und die Bearbeitung einige Wochen in Anspruch nimmt.

  • Zur Antragstellung braucht man ein aktuelles (nicht älter als 6 Monate) biometrisches Passfoto, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und den Führerschein.  
  • Der Antrag ist anschließend hinterlegt, und kann vorab von zu Hause ausgefüllt werden.
      
  • Die Unterlagen müssen dann persönlich nach Online-Terminreservierung in der Fahrerlaubnisbehörde abgegeben werden.
       
  • Der Antrag kann ggf. beim Termin ausgefüllt werden.

  • Die Gebühr für den Umtausch beträgt derzeit 25,30 Euro
      
  • Bei Direktversand nach Hause zusätzlich 5,00 Euro.

   
KEIN Online-Antrag
(PDF-Format)

Der Antrag muß persönlich in der Führerscheinstelle abgegeben werden.


Wir bitten die Landkreisbürger*innen in dem Zeitraum umzutauschen, in dem Sie laut der folgenden Tabelle vorgesehen sind.


1. Führerscheindokumente, die bis einschließlich

31.12.1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr Führerscheinumstausch
(grau & rosa) bis:
     
vor 1953 19.01.2033 bitte warten
1953 bis 1958 19.01.2022 bitte umtauschen
1959 bis 1964 19.01.2023 bitte umtauschen
1965 bis 1970 19.01.2024 bitte umtauschen
1971 oder später 19.01.2025 bitte umtauschen

2. Führerscheindokumente, die ab 01.01.1999
ausgestellt worden sind: 

Ausstellungsjahr.   Führerscheinumtausch
(Kartenführerscheine) bis:   
    
1999 bis 2001 19.01.2026 bitte warten
2002 bis 2004 19.01.2027 bitte warten
2005 bis 2007 19.01.2028 bitte warten
2008 19.01.2029 bitte warten
2009 19.01.2030 bitte warten
2010 19.01.2031 bitte warten
2011 19.01.2032 bitte warten
2012 bis 18.01.2013 19.01.2033 bitte warten